{"id":359,"date":"2016-07-28T23:32:01","date_gmt":"2016-07-28T21:32:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zambo.de\/systemloesung\/?page_id=359"},"modified":"2026-04-24T11:47:50","modified_gmt":"2026-04-24T09:47:50","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.zambo.de\/systemloesung\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: left;\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB)<br \/>\nElektro N. Zambo GmbH<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>Stand: 2026<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1.Geltungsbereich<br \/>\n<\/strong>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen der Elektro N. Zambo GmbH, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und Verbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB \u00fcber Werkleistungen im Bereich Elektroinstallation, Geb\u00e4udetechnik sowie Sicherheits- und \u00dcberwachungssysteme. Es gelten die Vorschriften der \u00a7\u00a7 631 ff. BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2. Leistungsgegenstand<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen im Bereich der Elektroinstallation im Geb\u00e4udebereich sowie der Planung, Lieferung, Montage, Nachr\u00fcstung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Sicherheitssystemen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Zutrittskontrollsysteme, mechanische und elektronische T\u00fcrsicherungen, Video\u00fcberwachungsanlagen, Alarmanlagen sowie Gefahrenmelde- und sonstige Sicherheitsl\u00f6sungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, den technischen Unterlagen und den erg\u00e4nzenden Vereinbarungen der Parteien.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 3. Vertragsschluss<\/strong><br \/>\nAngebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder dadurch zustande, dass der Auftragnehmer mit der Ausf\u00fchrung der Leistung beginnt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\nAlle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdr\u00fccklich Bruttopreise vereinbart wurden. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt Abschlagsrechnungen gem\u00e4\u00df \u00a7 632a BGB zu stellen. Abschlagsrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fortf\u00fchrung der Arbeiten bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung f\u00e4lliger Rechnungen oder Abschlagsrechnungen auszusetzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber hat alle zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere der ungehinderte Zugang zu den Arbeitsbereichen, die Bereitstellung von Strom und sonstiger erforderlicher Infrastruktur sowie die rechtzeitige Abstimmung mit anderen Gewerken. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm bekannten Umst\u00e4nde mitzuteilen, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Verz\u00f6gerungen oder Mehraufwendungen aufgrund fehlender oder versp\u00e4teter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Ausf\u00fchrung und technische Rahmenbedingungen<\/strong><br \/>\nDie Ausf\u00fchrung der Arbeiten erfolgt auf Grundlage der bei Beginn der Arbeiten vorgefundenen baulichen und technischen Gegebenheiten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, versteckte M\u00e4ngel, verdeckte Leitungen, nicht dokumentierte Installationen oder sonstige nicht erkennbare technische Besonderheiten ohne gesonderten Auftrag zu untersuchen. F\u00fcr Sch\u00e4den, M\u00e4ngel oder Mehraufwendungen, die auf solchen Umst\u00e4nden beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurden. Treten w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung solche Umst\u00e4nde auf, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten vor\u00fcbergehend zu unterbrechen und eine Anpassung des Leistungsumfangs, der Ausf\u00fchrungsfristen sowie der Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Schnittstellen und Leistungen Dritter<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, Funktionsst\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf Leistungen anderer Gewerke, Dritter oder auf Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Gewerken zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Vorarbeiten, Fremdinstallationen, bestehende Geb\u00e4udetechnik oder nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderungen durch den Auftraggeber oder Dritte. Eine Koordination mit anderen Gewerken schuldet der Auftragnehmer nur, soweit dies ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Besonderheiten bei Sicherheitssystemen<\/strong><br \/>\nSicherheits- und \u00dcberwachungssysteme dienen ausschlie\u00dflich der Risikominimierung und stellen keine Garantie f\u00fcr die Verhinderung von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage oder sonstigen Schadensereignissen dar. Eine vollst\u00e4ndige Gefahrenabwehr kann technisch nicht gew\u00e4hrleistet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Systeme bestimmungsgem\u00e4\u00df zu bedienen, regelm\u00e4\u00dfig zu warten und etwaige Hinweise des Auftragnehmers zu beachten. Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den infolge von Einbruch, Diebstahl oder vergleichbaren Ereignissen ist ausgeschlossen, soweit kein vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Abnahme und Teilabnahme<\/strong><br \/>\nDie Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder wird die Leistung, Anlage oder Einrichtung in Betrieb genommen oder genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen M\u00e4ngel vorliegen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabnahmen f\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsabschnitte zu verlangen. Werden bei der Abnahme keine wesentlichen M\u00e4ngel ger\u00fcgt, gilt die Leistung als vertragsgem\u00e4\u00df abgenommen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Dokumentation und Beweisf\u00fchrung<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer ist berechtigt, den Leistungsstand sowie die ausgef\u00fchrten Arbeiten durch Fotos, Messprotokolle oder sonstige Dokumentation festzuhalten. Diese Dokumentation darf zur Beweissicherung und im Streitfall als Nachweis \u00fcber Art, Umfang und Zustand der erbrachten Leistungen verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Annahmeverzug, Lagerkosten und Mehraufwand<\/strong><br \/>\nKommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verz\u00f6gert sich die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ger\u00e4t er in Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, Lagerkosten, Mehraufwendungen sowie sonstige hierdurch entstehende Kosten gesondert zu berechnen. Die Gefahr geht in diesen F\u00e4llen im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\nF\u00fcr M\u00e4ngel gelten die gesetzlichen Vorschriften gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 634 ff. BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherf\u00fcllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung vorzunehmen. Keine Gew\u00e4hrleistung besteht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Funktionsst\u00f6rungen, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung, fehlende Wartung, normale Abnutzung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter oder durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretende \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse verursacht wurden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Haftung<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer haftet unbeschr\u00e4nkt bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 K\u00fcndigung und R\u00fccktritt<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der Auftraggeber f\u00e4llige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht leistet, seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verh\u00e4lt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>TEIL B &#8211; UNTERNEHMER (B2B)<\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><br \/>\nDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen der Elektro N. Zambo GmbH und Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang<\/strong><br \/>\nEs gelten die Vorschriften der \u00a7\u00a7 631 ff. BGB. Die Einbeziehung der VOB\/B erfolgt ausschlie\u00dflich bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Elektroinstallation, Geb\u00e4udetechnik, Sicherheits- und \u00dcberwachungssysteme, insbesondere Zutrittskontrollsysteme, T\u00fcrsicherungen, Video\u00fcberwachungsanlagen, Alarmanlagen und sonstige Sicherheitstechnik. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag, Leistungsbeschreibung und technischen Unterlagen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Preise und Verg\u00fctung<\/strong><br \/>\nAlle Preise verstehen sich netto zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss die f\u00fcr die Leistungserbringung ma\u00dfgeblichen Kosten, insbesondere Material-, Lohn-, Energie- oder Beschaffungskosten, nicht nur unerheblich ver\u00e4ndern. Die Anpassung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die tats\u00e4chlichen Kosten des Auftragnehmers erh\u00f6hen oder vermindern. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die Kostenver\u00e4nderung nachvollziehbar darzulegen. Eine Kostenver\u00e4nderung gilt insbesondere dann als nicht unerheblich, wenn sie 5 % der urspr\u00fcnglichen Kalkulationsgrundlage \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Zahlung und Abschlagsrechnungen<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt Abschlagsrechnungen gem\u00e4\u00df \u00a7 632a BGB zu stellen. Rechnungen und Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Ger\u00e4t der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung auszusetzen, ohne dass hierdurch Verzug des Auftragnehmers eintritt. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitwirkungspflichten und Behinderung<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber hat alle Voraussetzungen f\u00fcr eine ungehinderte Durchf\u00fchrung der Arbeiten zu schaffen. Insbesondere hat er freien Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gew\u00e4hrleisten, erforderliche Informationen bereitzustellen und Leistungen anderer Gewerke rechtzeitig zu koordinieren. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df \u00a7 642 BGB zu verlangen. Ausf\u00fchrungsfristen verl\u00e4ngern sich angemessen, soweit Behinderungen oder Verz\u00f6gerungen vom Auftraggeber oder von Dritten zu vertreten sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Ausf\u00fchrung, Bestand und technische Risiken<\/strong><br \/>\nDie Ausf\u00fchrung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen baulichen und technischen Gegebenheiten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, versteckte M\u00e4ngel, verdeckte Leitungen, Altinstallationen oder sonstige nicht erkennbare technische Besonderheiten ohne gesonderten Auftrag zu untersuchen. F\u00fcr daraus resultierende Mehraufwendungen, Sch\u00e4den oder Verz\u00f6gerungen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese Umst\u00e4nde nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig von ihm verursacht wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftreten solcher Umst\u00e4nde die Arbeiten zu unterbrechen und eine Anpassung des Leistungsumfangs sowie der Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Leistungs\u00e4nderungen und Nachtr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n\u00c4nderungen des Leistungsumfangs, zus\u00e4tzliche Leistungen sowie Nachtr\u00e4ge sind gesondert zu verg\u00fcten. Der Auftragnehmer ist erst nach Best\u00e4tigung zur Ausf\u00fchrung solcher \u00c4nderungen verpflichtet. \u00c4nderungen k\u00f6nnen zu einer angemessenen Anpassung von Verg\u00fctung und Ausf\u00fchrungsfristen f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Abnahme<\/strong><br \/>\nDie Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder wird die Anlage, Einrichtung oder sonstige Leistung in Betrieb genommen oder genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen M\u00e4ngel vorliegen. Teilabnahmen f\u00fcr in sich abgeschlossene Leistungsabschnitte sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nDie Gefahr geht mit Abnahme auf den Auftraggeber \u00fcber (\u00a7 644 BGB). Ger\u00e4t der Auftraggeber in Annahmeverzug, geht die Gefahr im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang bereits mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn \u00fcber.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Gew\u00e4hrleistung, R\u00fcgepflicht und Gew\u00e4hrleistungseinschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen (\u00a7 377 HGB), soweit die Vorschrift anwendbar ist. Die Gew\u00e4hrleistung beschr\u00e4nkt sich auf die mangelhafte Leistung sowie das eingesetzte Material. Nicht von der Gew\u00e4hrleistung umfasst sind insbesondere Ausbaukosten, Wiedereinbaukosten, Anfahrtskosten, Transportkosten und Arbeitszeit. Folgesch\u00e4den, insbesondere Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall oder entgangener Gewinn, sind im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die betreffenden Sch\u00e4den oder Kosten auf vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Schnittstellen, Leistungen Dritter und Sicherheitssysteme<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf Leistungen Dritter, auf Vorarbeiten anderer Gewerke oder auf Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Gewerken zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Sicherheits- und \u00dcberwachungssysteme dienen der Risikominimierung und stellen keine Garantie f\u00fcr die Verhinderung von Einbruch, Diebstahl oder sonstigen Schadensereignissen dar. Eine Haftung f\u00fcr derartige Ereignisse ist ausgeschlossen, soweit kein vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Haftung<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer haftet unbeschr\u00e4nkt bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in diesem Fall beschr\u00e4nkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\nM\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme (\u00a7 634a BGB), soweit gesetzlich zul\u00e4ssig. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nAlle gelieferten und eingebauten Komponenten bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis Eigentum des Auftragnehmers. Bei Vertr\u00e4gen mit Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf s\u00e4mtliche Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung. Wird Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden verbunden oder eingebaut, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den \u00fcbrigen Bestandteilen. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt Forderungen aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Nutzung der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab, soweit dies rechtlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Gerichtsstand und Recht<\/strong><br \/>\nGerichtsstand ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB) Elektro N. Zambo GmbH Stand: 2026 \u00a7 1.Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen der Elektro N. 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